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GDLRechtsschutzantrag
04.10.2002 - Am 9. September 2002 ereignete sich im niedersächsischen Bad Münder ein folgenschwerer Unfall. Gegen 21 Uhr prallten zwei Güterzüge im Bahnhofsbereiches des Ortes in der Nähe von Hameln zusammen.
Durch den Zusammenstoß geriet ein mit dem Desinfektionsmittel Epichlorhydrin beladener Wagen in Brand. Dieser explodierte kurze Zeit später. Dabei wurden giftige Gase freigesetzt, so dass ein Teil der Bevölkerung evakuiert werden musste. Die beiden Lokomotivführer blieben glücklicherweise unverletzt. Dieser Unfall rief natürlich die volle Aufmerksamkeit der Medien hervor. Wenige Tage nach dem Unglück wurde bereits heftig über die Unglücksursachen diskutiert. Da wurde über Bremsversagen, über fehlerhafte Bremsproben oder auch über Unstimmigkeiten bei der Zugbildung spekuliert, kurzum: Es war ein Fischen im Trüben. Etwa eineinhalb Wochen nach dem Unfall stieg das Medieninteresse an Bad Münder wieder rasant an. Der Grund: Eine Tageszeitung berichtete, dass der Lokomotivführer, der den Zug mit der gefährlichen Ladung steuerte, gegenüber der Fahrdienstleiterin bereits vor dem Zusammenstoß Probleme mit den Bremsen gemeldet habe. Diese, so dem Bericht zufolge, habe ihm jedoch die Anweisung gegeben, weiterzufahren. Dies gehe aus den angeblichen Aussagen des Lokomotivführers gegenüber der Zeitung hervor. Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass der Lokomotivführer diese Äußerungen überhaupt nicht getätigt hatte. Nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft habe der Lokomotivführer zwar ein Gespräch mit der Fahrdienstleiterin geführt, nachdem er über ein Haltesignal gerutscht war. Dies habe die Auswertung der Funksprüche ergeben. In dem Gespräch sei von Problemen mit den Bremsen jedoch in keinster Weise die Rede gewesen.
Das Unglück von Bad Münder zeigt einmal mehr, dass jeder Lokomotivführer und andere zum Transportpersonal zählende Mitarbeiter nach einem Unfall zunächst einmal grundsätzlich keine Aussagen Dritten gegenüber zum Unfallhergang machen sollten.
Die GDL möchte im Folgenden nochmals darauf hinweisen, was nach einem Unfall zu beachten ist:
- Bei Eintritt eines Unfalles Ruhe und Übersicht bewahren!
- Sofortige Unfallmeldung abgeben; Sperren des Gegengleises veranlassen (falls notwendig) und die notwendigen Hilfen anfordern!
- Sofern betriebliche Dinge zu veranlassen sind, andere am Zug oder am Unfallort vorhandene Mitarbeiter beauftragen, die notwendigen Hilfsmaßnahmen einzuleiten!
- Ort und Zeit des Unfalles notieren!
- Namen und Anschriften von Unfallzeugen sowie alles Wichtige beziehungsweise Verdachtsmomente aufschreiben!
- Zunächst den ersten Schock überwinden und nicht sofort Aussagen zum Unfallhergang machen. Sich hierzu auch von niemanden drängen lassen. Dies gilt auch für Vernehmungen bei der Polizei. Darauf verweisen, dass eine Aussage schriftlich und unverzüglich erfolgen wird. Es besteht der Polizei gegenüber dennoch die Verpflichtung
a) Angaben zur Person (Name, Geburtsort und datum, Familienstand, Beruf sowie Wohnort) zu machen, wenn eine Aufforderung erfolgt,
b) einen Alkoholtest beziehungsweise eine Blutentnahme durchführen zu lassen. - Bei Sicherstellung des Indusi-Streifens durch die Polizei eine Sicherstellungbescheinigung verlangen.
- Grundsätzlich selbst eigene Notizen wie Unfallskizze erstellen und Unfallgeschehen niederschreiben. Hierzu gehören unter anderem Fahrzeug- und Zugnummer und bei einem Bahnübergang-Unfall das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Unfallfahrzeuges, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Nummer des Versicherungsscheines, Namen des unfallaufnehmenden Polizeibeamten und des Unfallmanagers einschließlich deren Unfall-Aktenzeichen.
- Ortsgruppenvorsitzenden oder Vertrauensmann der GDL informieren.
- Vorsorglich Rechtsschutzantrag stellen und unverzüglich die Dienststelle informieren, damit diese den Unfall per Vordruck Schadenmeldung Bußgeld-/Strafsache der Gerling-Strafrechtsschutzversicherung mitteilen kann.