Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer OG Hof

 

  Sozialauswahl oder ene, mene, muh, raus bist Du ?

Anders lautenden Gerüchten zum Trotz -weder ein Abzählreim noch gewerkschaftliche Zugehörigkeit entscheiden, wer beim Wegfall der bisherigen Beschäftigung den Arbeitsplatz verliert!

Das Kündigungsschutzgesetz verpflichtet in § 1 Abs. 3 den Arbeitgeber (AG) zu prüfen, welchen von mehreren vergleichbaren Mitarbeitern (wichtigstes Kriterium für die Vergleichbarkeit ist die ausgeübte Tätigkeit) die Kündigung am wenigsten treffen wird (Sozialauswahl). Dabei müssen folgende Kriterien beachtet werden:

- Lebensalter

- Dauer der Betriebszugehörigkeit

- Unterhaltspflichten

- Schwerbehinderung

Dem Arbeitnehmer (AN) sind auf Verlangen die Gründe für die Sozialauswahl mitzuteilen. Aus vom AG zu beweisenden betrieblichen Erfordernissen, können einzelne AN von der Sozialauswahl ausgenommen werden.

Nach Ausspruch der Kündigung, Frist für Kündigungsschutzklage beachten! Wer gekündigt wird, muß innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung die Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

DB AG: Hier sind durch den von der GDL abgeschlossenen Beschäftigungssicherungstarifvertrag (BeSiTV) betriebsbedingte Kündigungen bis 2010 ausgeschlossen. Die Regeln der Sozialauswahl gelten nach § 12 Abs. 1 BeSiTV jedoch auch hier und zwar immer dann, wenn „durch den betriebsbedingten Wegfall von Beschäftigung eine Auswahl unter mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern notwendig „ wird.

Es gehört zu den Aufgaben von Betriebsräten darauf zu achten, dass Rechtsvorschriften im Betrieb eingehalten werden.

Sollten Betriebsräte die gewerkschaftliche Zugehörigkeit eines Mitarbeiters als Kriterium bei der Ausübung von Mitbestimmungsrechten heranziehen, verstoßen sie gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Ein solcher Mißbrauch kann zum Ausschluss aus dem Betriebsrat führen.

                GDL – kompetent und schlagkräftig

                                                                                                    8. 9. 2006

GDL Bezirk Bayern, Karlstr. 54 a, 80333 München, gdl-bayern@gdl-bayern.de

                                Alle Angaben ohne Gewähr !!!